Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem zum weiteren Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks gewählten Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Eintragung Nr. 3 b) wird von Amts wegen wie folgt berichtigend ergänzt: