Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Protokollführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Soll über Mittel des Vereins verfügt werden, die 500,00 Euro übersteigen, so wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.