Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem jeweiligen Direktor der Schaubühne und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,- Euro bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Der entsprechende Vorstandsbeschluss bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit.