Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden in Verbindung mit einem weiteren Mitglied des Vorstands oder durch einen Stellvertreter mit einem weiteren Mitglied des Vorstands.