Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (jeweiliger Obermeister der BäckerInnung Berlin, soweit er Mitglied des Vereins ist), dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.