Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern: dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Für die Gültigkeit von Rechtsgeschäften sind die Unterschriften von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern, darunter entweder der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, erforderlich.