Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Im Falle der Verhinderung wird der Verein durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden allein vertreten.