Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Sprecher. Die Rechtsvertretung erfolgt durch alle Mitglieder des Vorstandes. Der Vorsitzende, der zweite Stellvertreter und der Schatzmeister vertreten den Verein in Finanzfragen, wobei jeweils zwei Unterschriften notwendig sind.