Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, dem ersten Vorsitzenden Robert Patzschke (geborenes Mitglied), dem zweiten Vorsitzenden (erster Stellvertreter), dem dritten Vorsitzenden (zweiter Stellvertreter).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.