Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern, darunter einem Vorsitzenden und einem Schatzmeister.
Der Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam oder jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Finanzielle Entscheidungen bedürfen der Mitwirkung des Schatzmeisters.