Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzendenund dem Schatzmeister und höchstens bis zu drei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.