Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, darunter ein
Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.