| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Personen, nämlich dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und einer weiteren Person.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitgliedern des Vorstandes, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von 3.000,00 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirats hierzu schriftlich erteilt ist. |