Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Präsident), dem Stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsident), dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.