Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied. Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über 10.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung eingeholt werden muss.