Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden (oder jeweils der erste oder der zweite Vorsitzende zusammen mit dem Schriftführer oder Kassenwart) gemeinschaftlich.