Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
a) ersten und zweiten Vorsitzenden
b) ersten Schatzmeister
c) ersten Schriftführer
wobei eine Person zwei Funktionen aus den verschiedenen Unterpunkten a), b) und c) ausüben darf. Der Verein wird nach außen durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden und mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Ausgaben über 100 DM sind von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen.