Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Stellvertreter, einem Beisitzer und dem Kassenwart. Dem Vorsitzenden wird die Einzelvertretungsbefungnis erteilt. Im übrigen kann eine Gruppe der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, die aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern besteht, den Verein rechtlich vertreten.