Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden, einem weiteren stellvertretenden Bundesvorsitzenden mit den Aufgaben des Geschäftsführers und einem weiteren stellvertretenden Bundesvorsitzenden mit den Aufgaben des Schatzmeisters.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.