Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem ersten und dem zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, einem weiteren Vorstandsmitglied und dem Generalsekretär der KulturStiftung der Länder kraft Amtes.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.