| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten (auch technischer Direktor), dem Finanzchef (Kassenwart), dem Vertreter eines Landesverbandes und einem Vertreter der Europäischen Schützen Konförderation E.S.C.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |