Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich durch den Vorsitzenden und die beiden stllvertretenden Vorsitzenden gemeinsam handelnd vertreten, außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden jeweils alleinhandelnd vertreten. Rechtsgeschäfte, die die Summe von 1.000,00 DM übersteigen, müssen mit einer einfachen Stimmenmehrheit des Vorstandes bestätigt werden.