| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Grand Maître (erster Vorsitzender), dem Chancelier (zweiter Vorsitzender) und dem Maître des Comptes (dritter Vorsitzender).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |