Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzer, dem stellvertretenden Vorsitzer des Verwaltungsrates sowie aus dem Schatzmeister; Vorsitzer ist der Präsident der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, stellvertretender Vorsitzer ist der ständige Vertreter des Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.