Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu drei Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vizepräsidenten und der Schatzsmeister machen von ihrer Vertretungsbefugnis nur dann Gebrauch, wenn der Präsident an der Wahrnehmung seiner Geschäfte verhindert ist.