Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. In gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegeneheiten sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten sind alle drei Vorstandsmitglieder zusammen vertretungsberechtigt.