Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,00 Euro (i.W. Euro zweitausend) der einstimmige Beschluss des Vorstands erforderlich ist.