Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Präsident), dem zweiten Vorsitzenden (Technischer Direktor), dem dritten Vorsitzenden (Direktor), dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Jugendwart und dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.