Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf natürlichen Personen: dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Veranstaltungs- und Pressewart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch zwei Mitglieder gemeinsam.