Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, zwei Schatzmeister und einem Protokollführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Alle Verträge und Transaktionen über einen einmaligen Betrag von 3.000,00 DM und darüber hinaus, oder alle Geschäfte, die eine monatliche Belastung von über 300,00 DM auslösen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.