Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, drei Stellvertretern, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied, dem Schatzmeister, zwei weiteren Vorstandsmitgliedern und bis zu drei vom Vorstand kooptierten Mitgliedern. Der Vorsitzende vertritt allein. Die drei Stellvertreter vertreten mit einem Vorstandsmitglied.