Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Beauftragten für Bau, Unterhaltung, Instandsetzung und Organisation der Gemeinschaftsanlagen und dem Beauftragten für Fragen der Organisation der Geschäftsabläufe.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam.