Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (Schatzmeister) und dem dritten Vorsitzenden (Schriftführer).
Der Verein wird gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nur mit Zustimmung der Delegiertenversammlung verfügen darf.