Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein mit der Einschränkung, dass für den Abschluss und die Kündigung des Pachtvertrages mit dem Bezirksamt über die Cafeteria und für den Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen, ausgenommen Aushilfsverträge für nicht länger als zwei Wochen, die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.