Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertretern/innen und einem/einer Kassenwart/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 200,- € verpflichten, können nur mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam tätigen.