Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein, den Schatzmeister gemeinsam jeweils mit dem ersten Voristzenden oder dem Stellvertretenden Vorsitzenden.