Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Beisitzer. Statt eines Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsitzenden können auch zwei Co-Vorsitzende gewählt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.