Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, dem Vorstandsvorsitzenden, einem Stellvertreter und einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften, die einen Geschäftswert von 200,00 DM übersteigen, ist die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich.