Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB (Präsidium) besteht aus dem Präsidenten, bis zu zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu drei weiteren Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Präsidiums.