| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Vertreter des Vorsitzenden, dem zweiten Vertreter des Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und zwei Beisitzern. |