| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bankvollmacht und Zeichnungsberechtigung sind so zu regeln, dass nur der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister zur Zeichnung und Abhebung berechtigt sind. |