Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für die Anmietung von Räumlichkeiten sowie den Ankauf von größeren beweglichen Sachen ab 3.000,00 DM ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.