Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu drei stellvertretenden Präsidenten, dem geschäftsführenden Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertretern des geschäftsführenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.