| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei bis höchstens sieben Personen, dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Vorsitzende ist im Sinne des § 26 BGB alleinvertretungsberechtigt, die beiden Stellvertreter vertreten den Verein jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied. |