| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, einem zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird vom ersten Vorsitzenden und einem seiner Stellvertreter nach außen vertreten. Im Falle der Verhinderung des ersten Vorsitzenden vertreten den Verein die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden. |