Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei gleichberechtigten Sprechern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Ausgaben, die den Betrag von 3.000,00 DM übersteigen, sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.