Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu fünf gleichberechtigten Mitgliedern, bestehend aus dem Vorsitz, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.