Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für die Vornahme von Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von über EUR 10.000 ist die vorherige schriftliche Einwilligung des Gesamtvorstands erforderlich.