Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes und des Geschäftsführers/Projektkoordinators ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte), zur Aufnahme eines Kredits sowie für den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte von mehr als 50.000,--€ (außer Miet- und Anstellungsverträge) ein Mitgliederbeschluss notwendig ist.
Wirkungskreis: Führung der täglichen Verwaltungsgeschäfte des Vereins, insbesondere die Vertretung des Vereins gegenüber den Bezirksämtern, der öffentlichen Verwaltung oder gegenüber dem AWO-Verband und ähnlichen Vereinen. Hierzu gehört auch die Beauftragung von externen Beratern und Dienstleistungsgesellschaften.
Wirkungskreis: Führung der täglichen Verwaltungsgeschäfte des Vereins, insbesondere die Vertretung des Vereins gegenüber den Bezirksämtern, der öffentlichen Verwaltung oder gegenüber dem AWO-Verband und ähnlichen Vereinen. Hierzu gehört auch die Beauftragung von externen Beratern und Dienstleistungsgesellschaften.