Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu zehn weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende, einer seiner Stellvertreter oder der Schatzmeister.